Biodel: Tradegate gestartet; weiterer Hinweis auf Merger!
Vorletzte Woche kündigten wir bei Biodel (WKN: A1JZU5) einen großen Kursknall an, heute legt die nun auch über Tradegate verfügbare Aktie im deutschen Handel bereits wie die Feuerwehr los und gewinnt aktuell zweistellig hinzu. Der Grund: ein vergangenen Freitag nachbörslich erschienenes Filing.
Der sogenannte 8-K-Report darf als eindeutiger Hinweis auf einen bevorstehenden Merger verstanden werden, der zu einer ungeahnten Wertsteigerung der Biodel-Aktie führen könnte. Das Filing informiert über geänderte Vereinbarungen mit Interims-CEO Gary G. Gemignani und Interims-President Paul S. Bavier. Beide Manager sollen nun explizit von einem Merger, sprich einem Zusammenschluss mit einem derzeit nicht verbundenen Unternehmen, profitieren.
Management und Aktionäre ziehen an einem Strang!
Die Motivation von Gemignani und Bavier deckt sich spätestens jetzt mit der von Aktionären: Sie wollen einen Merger und eine komplette Neubewertung der Aktie! So erhalten beide im Falle eines Zusammenschlusses im laufenden Jahr eine Einmalzahlung in Höhe von jeweils 250.000 USD plus 100% ihrer Bonuszahlungen. Darüber hinaus sind beide im Besitz von je 600.000 Aktienoptionen, die bereits am 21. Januar gewährt wurden und einen günstigen Ausübungspreis haben. Das letzte verbliebene Argument der Skeptiker, die Firma könnte nun einfach untätig sein und auf ihrem hohen Cashbestand sitzen bleiben, dürfte sich damit zerschlagen!
Lösung und Neubewertung noch vor Mai?
Voraussichtlich am 4. Mai wird Biodel seine neuen Quartalszahlen präsentieren. Geht man nach den Aussagen von CEO Gemignani im Rahmen des letzten Quartalsberichts, könnte schon bis dahin eine Lösung präsentiert worden sein. «Wir fokussieren uns darauf, strategische Alternativen zu untersuchen, die für unsere Aktionäre substanziellen Wert schaffen können», hieß es im Februar. Und: Man wolle seine Pläne «schnell durchführen» und baldmöglichst ein Update geben. Die nackten Zahlen lassen eine großes Kursfeuerwerk vorprogrammiert erscheinen: Biodel verfügte zum Jahreswechsel über knapp 37 Millionen USD an Barmitteln (0,58 USD je Aktie) und ein ähnlich hohes Eigenkapital. Der Mittelabfluss wurde offensichtlich im Zuge von Merger-Verhandlungen - entsprechendes Interesse wurde bereits im Dezember bestätigt - auf mittlerweile 1,1 Millionen USD pro Quartal gesenkt. Somit dürfte Biodel - selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass nichts passiert - Ende des Jahres noch über 30 Millionen USD an Liquidität besitzen.
"Accumulated deficit" von über 250 Millionen USD als kostbares Asset
Nicht nur die gut gefüllte Kasse Biodels dürfte für noch nicht börsennotierte Unternehmen von großem Interesse sein. So eignet sich der Nasdaq-Mantel auch hervorragend für steuerliche Begünstigungen - schließlich trägt Biodel einen Verlust von über 250 Millionen USD vor sich her, der möglicherweise mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden könnte. Schlussendlich ist auch die Frage, ob Biodels Diabetes-Technologie nicht doch noch von enormem Wert sein wird und nur darauf wartet, von einem neuen Unternehmen weiterentwickelt und vermarktet zu werden. So wurden noch vor weniger als einem Jahr im Rahmen einer Kapitalerhöhung über 32 Millionen USD in Biodel investiert und dabei 0,92 USD je Aktie bezahlt.
Fakt ist: Beim letzten Nasdaq-Schlusskurs von 0,33 USD beläuft sich die Marktkapitalisierung Biodels auf rund 21,5 Millionen USD. Allein der Cash je Aktie lag mt 0,58 USD zum Jahresbeginn 75% höher und könnte als Minimal-Basis für einen anstehenden Merger betrachtet werden. Doch dürfte es stark verwundern, wenn Biodel nicht auch aus seiner Pipeline noch weiteren Wert zieht, zumal hier noch ein offener Rechtsstreit mit Unilife in einem baldigen Vergleich enden könnte. Während die Kursphantasie nach oben hin nahezu unbegrenzt erscheint, bleibt die Biodel-Aktie fundamental nach unten hin hervorragend abgesichert.
Interessenkonflikt
Der Autor dieser Publikation hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien des hier besprochenen Unternehmens und hat – wie andere Aktionäre auch – eventuell die Absicht, diese – auch kurzfristig – zu kaufen oder zu veräußern und könnte dabei insbesondere von erhöhter Handelsliquidität profitieren. Hierdurch besteht konkret und eindeutig ein Interessenkonflikt. Für diesen Beitrag redaktionell verantwortlich ist der Autor als freiberuflicher Journalist. Bitte beachten Sie unseren vollständigen Haftungsausschluss und weitere Hinweise gemäß §34b Abs. 1 WpHG in Verbindung mit FinAnV (Deutschland) unter: sharedeals.de/haftungsausschluss.