Biofrontera nach US-Zulassung: Gewinne mitnehmen!
Biofrontera (WKN: 604611) meldete heute Nacht die US-Zulassung seines Medikaments Ameluz zur Behandlung von aktinischen Keratosen. Die Aktie knallt erstmals seit Anfang 2014 wieder über die Marke von 4 Euro. Nun ist die Zeit für Gewinnmitnahmen gekommen. Der Aktie könnte ein ähnliches Schicksal drohen wie zuletzt dem Papier von Epigenomics (WKN: A11QW5), das nach der US-Zulassung eines Darmkrebstests zwischenzeitlich sogar tiefer notierte als zuvor.
Die uneingeschränkte Zustellung von Ameluz in den USA galt weitestgehend nur noch als Formsache. So hatte der Aktienkurs Biofronteras in den letzten Wochen ein positives Urteil mehr oder weniger schon vorweggenommen. Die Zulassung gilt für die Verwendung des Medikaments in Verbindung mit Biofronteras BF-RhodoLED-Lampe zur Behandlung von milden und moderaten aktinischen Keratosen im Gesicht und auf der Kopfhaut. In Deutschland und anderen europäischen Ländern ist Ameluz bereits seit Anfang 2012 im Einsatz. Dennoch kam Biofrontera im abgelaufenen Jahr gerade mal auf gut 4 Millionen Euro Umsatz. Demgegenüber steht eine Marktkapitalisierung von mittlerweile über 100 Millionen Euro.
Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, nimmt nun Gewinne mit und wirft - falls noch nicht getan - einen Blick auf die kommende Kursrakete Biodel (WKN: A1JZU5). Warum es hier schon sehr bald zum großen Knall im positivem Sinne kommen dürfte, hatten wir Ihnen kürzlich noch einmal erläutert. Gerade nach der gestrigen Konsolidierung ergeben sich hier wieder extrem attraktive Einstiegsniveaus. Die Chance auf einen Kursvervielfacher bei sehr überschaubarem Risiko halten wir für derzeit einmalig.
Interessenkonflikt
Der Autor dieser Publikation hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien des hier besprochenen Unternehmens Biodel und hat – wie andere Aktionäre auch – eventuell die Absicht, diese – auch kurzfristig – zu kaufen oder zu veräußern und könnte dabei insbesondere von erhöhter Handelsliquidität profitieren. Hierdurch besteht konkret und eindeutig ein Interessenkonflikt. Für diesen Beitrag redaktionell verantwortlich ist der Autor als freiberuflicher Journalist. Bitte beachten Sie unseren vollständigen Haftungsausschluss und weitere Hinweise gemäß §34b Abs. 1 WpHG in Verbindung mit FinAnV (Deutschland) unter: sharedeals.de/haftungsausschluss.