Otonomy: Nächste SD-Rakete mit Frühstart - jetzt noch einsteigen?

Marc Rendenbach
08.11.17

Eigentlich sollte die Aktie von Otonomy (WKN: A119VZ) erst in den kommenden Tagen als unser nächster Biotech-Highflyer vorgestellt werden. Doch der Ohren-Spezialist hatte es eilig und zündete seinen Turbo im nachbörslichen Handel schon heute. Das Papier gewinnt nach Mega-News um zeitweise +150% hinzu.

Der Paukenschlag kam nach Handelsschluss: Otonomys totgeglaubter Phase-3-Medikamentenkandidat OTIVIDEX zur Behandlung der Menière-Ohrenkrankheit, für die es bislang keine gezielte ursächliche Therapie gibt, ist zurück im Geschäft! Nach einem ersten Phase-3-Fehlschlag in den USA konnte das Medikament in einer noch mehr Patienten umfassenden Studie in Europa seinen primären Endpunkt erreichen. Diese überraschende News schlägt ein wie eine Bombe.

Jetzt soll es doch noch mit der Zulassung klappen

Otonomy will seinen so bedeutenden Leitwirkstoff nun doch zur Zulassung führen und plant für das erste Quartal 2018 ein Meeting mit der FDA, um die neuen klinischen Anforderungen für einen Zulassungsantrag zu erörtern. CEO David. A. Weber kommentiert:

Die heutige Bekanntgabe erfolgreicher Resultate für OTIVIDEX in der AVERTS-2-Studie ist ein bedeutender Meilenstein für das Unternehmen und erneuert unsere Begeisterung und das Engagement, das Registrierungsprogramm für OTIVIDEX bei Menière-Krankheit fortzuführen.

Otonomy kam per Ende September auf einen Nettocashwert der Aktie von deutlich über 4 USD, wurde zuletzt jedoch unter 3 USD gehandelt. Nicht nur aus diesem Grund war das Papier für sharedeals.de die ideale kommende Biotech-Rakete.

Clevere SD-User bereits +100% vorne - Aktie immer noch günstig?

Mit OTIPRIO hat Otonomy schon ein eigenes Produkt zur Behandlung des sogenannten "Schwimmerohres" im Sortiment. Auch wenn dieses Ende 2015 zugelassene Medikament gegenüber OTIVIDEX nur eine kleine Rolle spielt, rechnen wir nach der kürzlich erfolgten Neuaufstellung der Vertriebsmannschaft alsbald mit bedeutenden Umsatzsteigerungen, zumal am 2. März die potenzielle Genehmigung einer wichtigen Indikationserweiterung und laut heutigen News eventuell auch eine Verpartnerung ansteht. Selbst ohne den jetzt eingetreten Studienerfolg mit OTIVIDEX wäre Otonomy für uns daher eine Rakete mit Ansage gewesen!

Alte Höchstkurse sind jetzt nicht mehr völlig abwegig. Quelle: ariva.de

SD-Chefmoderator "Hai" war in den vergangenen Tagen bereits fleißig dabei, sich mit Otonomy-Aktien einzudecken, wie unter anderem ein Auszug auf seine Trades von gestern und heute zeigt. Einige Nutzer unseres Live Chats konnten möglicherweise schon zwischen den Zeilen lesen und hatten sich ebenfalls positioniert. Das jetzige Kursplus muss jedoch noch nicht das Ende der Fahnenstange sein: Wir sehen die Aktie bei zunächst 7 bis 9 USD als fair bewertet an, bevor weitere Details zum weiteren Zulassungsprozess bekannt werden oder die Entscheidung zur Indikationserweiterung für OTIPRIO erfolgt. Wer jedoch schon investiert war, sollte auch vor zeitnahen Gewinnmitnahmen nicht zurückschrecken.

Wieder eine Rakete verpasst?

Ihnen ist wieder ein No-Brainer durch die Lappen gegangen? Dann werfen Sie einen Blick auf unseren nach wie vor gültigen Sektor-Tipp Neothetics (WKN: A12FSG). Hier lesen Sie gute Gründe für mindestens +70% Kursgewinn bis Januar. Auch bei Palatin Technologies (WKN: A1C538), bei der SD-Leser in der Spitze bereits +180% Gewinn verzeichnen konnten, gibt es keinerlei Grund, an weiteren Kursexplosionen zu zweifeln. Wie heute bekannt wurde, soll Palatins nächster Quartalsbericht schon am kommenden Montag und damit früher als erwartet veröffentlicht werden.

Interessenkonflikt: Der Autor dieser Publikation hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien der hier besprochenen Unternehmen Otonomy, Neothetics und Palatin Technologies und hat die Absicht, diese je nach Marktsituation – auch kurzfristig – zu veräußern und könnte dabei insbesondere von erhöhter Handelsliquidität profitieren. Hierdurch besteht konkret und eindeutig ein Interessenkonflikt. Bitte beachten Sie unseren vollständigen Haftungsausschluss und weitere Hinweise gemäß §34b Abs. 1 WpHG in Verbindung mit FinAnV (Deutschland) unter: sharedeals.de/haftungsausschluss.

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