Biofrontera: Jetzt werden die schweren Geschütze aufgefahren

14.06.18

Neues von der deutschen Biotech-Front: Nach Vorstellung der Deutschen Balaton AG (WKN: 550820) benötigt Biofrontera (WKN: 604611) "Glasnost und Perestroika". Dazu stellt die Investment-Holding nun entsprechende Ergänzungsanträge für die Tagesordnungspunkte auf der am 11. Juli stattfindenden Hauptversammlung Biofronteras. 

Damit öffnet sich das nächste Kapitel im "Streit" zwischen Biofrontera und seinem Großaktionär, der kürzlich ein aktualisiertes Erwerbsangebot für 6.250.000 plus Optionen vorgelegt hat. Es wird immer offensichtlicher: Hier treten zwei komplett entgegengesetzte Interessensgruppen aufeinander.

Alle Änderungen in der Übersicht

Konkret umfassen die von Seiten Balatons angeregten Änderungen folgende Punkte:

In Bezug auf die erfolgreich platzierte Kapitalmaßnahme zu 4,00 Euro, die von US-Investoren gezeichnet wurde, wirft Balaton Biofrontera vor, "mit einem Abschlag von über 30% zu dem liquiden Marktpreis" agiert zu haben.

Krasse Interessensgegensätze

Klar ist: Zwischen Biofrontera und seinem Großaktionär bestehen eklatante Interessensgegensätze. Während Biofrontera der Meinung ist, durch einen Einstieg Balatons bestehe "ein schwerwiegendes Risiko für die weitere Entwicklung" des gesamten Konzerns, hat Balaton mit der gestrigen Bekanntmachung seine Ablehnung gegenüber der derzeitigen Biofrontera-Geschäftsführung ausgedrückt.

Ursache allen Übels: Das "Erwerbsangebot"

Noch einmal zusammengefasst: Von aktuell 38.416.828 ausstehenden Aktien Biofronteras will Balaton 6.250.000 Aktien plus jeweils eine Option für eine weitere Aktie erwerben, wobei sich der gegenwärtige Anteil aller aggregierten Stimmrechte der Balaton-Bietenden auf rund 16% beläuft.

Die Absicht Balatons dürfte es sein, an eine Sperrminorität zu gelangen, was mindestens 25,1% der Stimmrechte benötigen würde.

Die Optionen, die zusätzlich zum Aktienerwerb in Aussicht gestellt werden, sollen vermutlich als Verwässerungsschutz bei weiteren Kapitalmaßnahmen dienen.

Mit einer Sperrminotität würde sich jene Entscheidungen blockieren lassen, zu denen eine 3/4 Mehrheit (sog. qualifizierte Mehrheit) nötig wäre. Darunter fallen wichtige strategische Entscheidungen wie die Annahme/Ablehnung einer Fusion.

Fazit

Das ist harter Tobak – und Aktionäre können sich wohl auf eine ereignisreiche Hauptversammlung am 11. Juli in Leverkusen freuen.

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