Fast Finance 24: Achtung, Warnung vor Totalverlust!
Es ist mal wieder soweit: Mit der Fast Finance 24 (WKN: A1PG50) wird wieder eine Freiverkehrs-Aktie durchs Dorf getrieben. Die Vorgehensweise der Firma mitsamt Hintermännern ist erschreckend – und dürfte alsbald die Finanzaufsicht auf den Plan rufen.
Die Fast Finance 24 mit Sitz in Berlin gibt sich als modernes Fintech-Unternehmen mit diversen Beteiligungen wie dem E-Mail-Dienstleister OK.de (hier klicken für mehr Hintergrundinformationen) als Aushängeschild.
Das „Unternehmen“ geht aus dem ehemaligen Börsenmantel der SCY Beteiligungen AG hervor. Möchte man den Wertpapierprospekt der Firma aufrufen, gelangt man auf eine leere Seite. Ebenso existieren natürlich keine Jobangebote bei der scheinbar stark wachsenden Unternehmensgruppe.
Peinliche PR!
In ihrer heutigen Meldung gibt Fast Finance 24 an, Beteiligungen im Wert von über 114 Millionen € zu halten. Die aktuell bereits um fast +50% auf 0,15 € gepushte Aktie sei damit eigentlich 2,31 € wert. Für den verständigen Anleger eigentlich genug Informationen, um die Aktie zu meiden wie die Pest!
Vermutlich um naive Kleinaktionäre bei Laune zu halten, wolle man nun halbjährlich über den Wert seines Beteiligungsportfolios berichten und kündigt darüber hinaus Roadshows und eine verstärkte Kapitalmarktkommunikation an.
Nun zu den Fakten: Wie bei Konstrukten dieser Art üblich, wurde die Aktienzahl zuletzt im Zuge einer fragwürdigen Sachkapitalerhöhung massiv erhöht. So wurde gegen Ausgabe von rund 23,5 Millionen neuen Aktien die Firma Digisell Holdings LLC in die Börsengesellschaft eingebracht. Belastbare Zahlen zu Digisell findet man nicht. Auf digisell.com konnten wir keine Bestellung tätigen, ein Aufruf des Impressums führt aktuell zu einer Fehlermeldung.
Wie blöd kann man sein?
Richtig spannend wird es mit Blick auf die angeblichen Geschäftszahlen: Der Umsatz der Fast Finance 24 für 2022 wird laut Meldung von Ende März auf stolze 45 Millionen € bei 1,9 Millionen € Gewinn vor Steuern beziffert. Wie sich die Zahlen zusammensetzen, ist derweil unklar.
Fakt ist: Zum Halbjahresende 2022 verfügte die Fast Finance 24 AG über nicht mal 30.000 € Liquidität, gleichzeitig aber über Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von fast 40 Millionen €, die vorwiegend aus dem Verkauf von 550 Millionen Aktien der OTC-gelisteten Fast Finance Pay Corp. (handelt aktuell bei 0,0069 US$) resultieren sollen. Ob hier jemals Cash generiert wird – mehr als zweifelhaft!
Für wie dumm hält man hiesige Anleger?
Totalverlust höchstwahrscheinlich vorprogrammiert
Für uns bleibt die einzige Frage: Wie lange überlebt die Sau diesmal? Während noch immer genügend unbedarfte Anleger existieren und auch erfahrene Zockernaturen kurzfristig ihren Spaß mit Aktien dieser Art haben, ist deren Überlebensdauer zuletzt auch dank stärkerer Kontrolle seitens der BaFin gesunken.
Insbesondere wird zu prüfen sein, wer hier gegebenenfalls Anteile in den künstlich erzeugten Hype veräußert und ob gleichzeitig eine möglicherweise notwendige Offenlegung fehlt. Wir schließen nicht aus, dass uns mit der Fast Finance 24 AG eine Mini-Wirecard erwartet...
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Update vom 20.06.23
Die Fast Finance 24 Holding AG teilte mit Veröffentlichung vom 03.04.23 mit, rechtliche Schritte gegen sharedeals.de „wegen der Verbreitung eines verunglimpfenden Blogbeitrags“ zu veranlassen. Die Parteien haben sich auf einen Vergleich verständigt, in dem der Fast Finance 24 das Recht eingeräumt wurde, folgende Stellungnahme zu platzieren:
Stellungnahme Fast Finance 24
Aus Sicht des Unternehmens stellen sich die tatsächlichen Umstände anders dar.
Der Artikel vernachlässigt wesentliche Aspekte der in der Zeit seit der Übernahme der SCY Beteiligungen AG erreichten Unternehmensziele.
1. Die im Artikel dargestellten PR-Aktionen sind wie beschrieben geplant und in der Umsetzung. Die Frequenz der Kommunikation mit dem Kapitalmarkt wurde deutlich erhöht, der Wert des Beteiligungsportfolios wird zukünftig freiwillig halbjährlich publiziert, zusätzlich zu den pflichtgemäßen Berichten.
Die von der Fast Finance 24 Holding AG gemachten Ausführungen zur mittlerweile eingetragenen Sachkapitalerhöhung sind zutreffend. Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Kapitalerhöhung auf Grundlage eines Wertgutachten eines anerkannten Wirtschaftsprüfers erfolgte.
2. Die veröffentlichten Geschäftszahlen zum Halbjahr 2022 und der mittlerweile veröffentliche testierte Jahresabschluss 2021 (als Grundlage der HJ-Zahlen 2022) geben ein anderes Bild der Gesellschaft als das im Artikel gezeichnete.
3. Die Annahme eines Totalverlustes ist abwegig. Die Gesellschaft hat durch ein diversifiziertes Portfolio und kritische Auswahl bei den Beteiligungen Risiken minimiert. Die Beteiligungen, vor allem die an der Nasdaq OTC (Börsenkürzel: FFPP) gelistete fast Finance Pay Corp. entwickeln sich nach den Vorgaben gut.
Die Tochtergesellschaften der fast Finance Pay Corp. FF24 Merchant Services GmbH, FF24 Ventures GmbH und OK.de Services GmbH haben zum 31.03.2023 nicht nur Umsatz und Ertrag, sondern alle relevanten Bilanzkennzahlen signifikant verbessert.
Die OK.de Services GmbH verfügt über 2,3 Mio. Nutzer und verzeichnet ein konstantes organisches Wachstum von Umsatz und Ertrag. Auf Grund der geplanten Einführung des Abo-Modells für Premiumservices wird ein weiteres Wachstum erwartet. Weitere Dienste im Bereich Messanger und Krypto-Währungen werden in Kürze live geschaltet. Die Kombination einer Blockchain gesicherten Kommunikation mit einer non-custodial Wallet sind ein Alleinstellungsmerkmal auf dem Markt.
Seit März 2023 gehört die Digisell Services LLC mit der 100%igen Tochter Digisell Services GmbH zum Portfolio der Fast Finance 24 Holding AG. Digisell bietet Händlern und Unternehmen Tools und Apps, um ihr Geschäft auf allen relevanten digitalen Kanälen aufzubauen, zu betreiben, zu kontrollieren und zu automatisieren.
Zur weiteren Diversifizierung des Portfolios wurde im März 2023 die mehrheitliche Beteiligung an der Townboxx GmbH beschlossen. Mitinhaber und designierter Geschäftsführer ist Roland Prejawa, Gründer von "Urban Cargo".
Ein Wirecard-Vergleich, vor allem im Hinblick auf eine mögliche Strafbarkeit, wird seitens des Unternehmens entschieden zurückgewiesen werden.