Maier + Partner: «Größter Mehrwert für Aktionäre»
Nach jahrelangem Stillstand steht die operative Wiederbelebung der Maier + Partner AG (WKN: A1MMCY) bevor. Noch vor der kommenden Hauptversammlung am Freitag dieser Woche möchte die Gesellschaft per Ad-hoc-Mitteilung über die neuesten Entwicklungen im Rahmen der Suche nach Investoren und Unternehmern zwecks Geschäftseinbringung berichten. Eine entsprechende Veröffentlichung sei für diesen Mittwoch geplant, heißt es auf Anfrage. Allem Anschein nach sind weiterhin mehrere Interessenten im Rennen. Man wolle sich für jene Option mit dem «größten Mehrwert für Aktionäre» entscheiden, so die offizielle Aussage gegenüber sharedeals.de. Für Aktionäre klingt das zweifellos vielversprechend, doch noch ist nicht klar: Wer greift sich den Börsenmantel der Maier + Partner AG? Wann soll der Manteldeal über die Bühne gehen? Wir haben versucht, bei Vorstand Roland Pfaus Näheres zu erfahren.
Dürfen Aktionäre im Rahmen der kommenden Hauptversammlung bereits mit neuen Informationen rechnen, wie es mit der Gesellschaft weitergehen soll?
Roland Pfaus: Wir werden uns entsprechend an die einschlägigen Ad-hoc-Vorschriften halten und vor der HV, also diese Woche, eine entsprechende Mitteilung veröffentlichen.
Wie laufen denn die Verhandlungen bezüglich der Einbringung eines neuen Geschäfts?
Roland Pfaus: Diese Frage wird in der Ad-hoc diese Woche beantwortet.
Gibt es von Seiten des Vorstandes und Aufsichtsrat Wunschvorstellungen, was das zukünftige Tätigkeitsfeld des Unternehmens betrifft?
Roland Pfaus: Konkret, nein. Der Unternehmer, der sein Geschäft einbringt bzw. Produkte und Technologie zur Verfügung stellt, sollte über eine gewisse Affinität zu den notwendigen Formalien und Regularien einer börsennotierten Gesellschaften besitzen. Die klären wir im Gespräch bereits ab.
Welche Interessen haben Vorstand und Aufsichtsrat an einer Wiederbelebung der Maier + Partner AG? Ein potenzieller Einbringer dürfte die Organe mit seinen eigenen Leuten besetzen wollen. Halten Sie selbst Aktien?
Roland Pfaus: Das Interesse der Gesellschaftsorgane ist die Erhaltung der Gesellschaft für die Aktionäre und die Umsetzung der Vorhaben, an denen der frühere Investor gescheitert ist. Natürlich wird über die Besetzung der zukünftigen Verwaltung mit den Interessenten gesprochen. Ziel ist, dass der Unternehmer hierzu entsprechendes Personal bereitstellt. Für eine Übergangszeit besteht Einigkeit und Bereitschaft im Aufsichtsrat und Vorstand, dass bei Bedarf auch aktiv begleitet und umgesetzt werden kann. Ich halte 170 Aktien der Maier + Partner AG.
Die Fortführung der Gesellschaft wird derzeit durch einen unbekannten Investor gesichert. Stammt dieser aus der Reihe der Aktionäre oder aus welchem Grund sollte jemand sonst in dieser Situation Fremdmittel zur Verfügung stellen?
Roland Pfaus: Der Investor, der derzeit noch nicht genannt werden will, hat einen überschaubaren Betrag zur Verfügung gestellt. Er ist auch Aktionär der Gesellschaft und will an der geplanten Kapitalerhöhung teilnehmen.
Sie möchten das Grundkapital nochmals um über 400.000 Euro erhöhen. Wofür soll das Geld verwendet werden?
Roland Pfaus: Das Kapital soll vor allem für die weitere Umsetzung der Gesetz- und Ordnungsmäßigkeiten zur Verfügung gestellt werden, wie z.B. für die weitere Offenlegung der Jahresabschlüsse 2012 und 2013, für die Prüfungskosten, die Kosten der Formalien für die Kapitalerhöhung (Notar, Banken, Zulassungkosten neue Aktien, Deutsche Börse usw.), bei Bedarf für die weitere Geltendmachung der festgestellten Ersatzansprüche und weitere Verwaltungskosten. Vor allem also für die weitere Sanierung der Gesellschaft.
Sie nennen den Verlustvortrag der Gesellschaft in Höhe von 7 Millionen Euro als wesentliches Asset. Ist die Anerkennung des Verlustvortrages bei einer operativen Reaktivierung gesichert?
Roland Pfaus: Der bestehende Verlustvortrag kam über eine tatsächliche Verständigung mit dem zuständigen Finanzamt zustande. Der Verlustvortrag ist also schon anerkannt. Da die Aktivierung des Verlusvortrags Richtlinien des Körperschaftssteuergesetzes tangiert, muss dies mit den Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern des Unternehmers geklärt werden. In den bisherigen Gesprächen lag der Fokus aber nicht beim Aktivieren des Verlustvortrags, sondern bei der Nutzung der Börsennotierung.
Stellen die laufenden Klagen gegen ehemalige Organe nicht eher ein Hindernis im Reaktivierungsprozess dar? Wann rechnen Sie hier mit Ergebnissen?
Roland Pfaus: Aktienrechtlich müssen Ansprüche, die vom Aufsichtsrat und Vorstand einer Aktiengesellschaft festgestellt werden, gegenüber den Ersatzpflichtigen angesprochen werden. Da besteht haftungsrechtlich keine Wahlfreiheit. Bevor wir die Geltendmachung der Ersatzansprüche auf die Tagesordnung stellten, erfolgte schon ein - leider einseitiger - aber dafür umso umfangreicherer Kommunikationsprozess mit den Ersatzpflichtigen. Unser Ziel war demnach diese Angelegenheiten vor der HV zu klären, was offensichtlich nicht möglich war. Die meisten derartigen Verfahren enden außergerichtlich in einem Vergleich, ob mit oder ohne Hinzunahme der D&O-Versicherung. Selbstverständlich will sich ein zukünftiger Investor bzw. Unternehmer keinen laufenden Streit "einkaufen". So könnten wir uns auch vorstellen, die Ersatzansprüche, wenn deren Verfolgung einen Deal-Breaker für diesen darstellen würde, an Dritte auszulagern. Wir hoffen natürlich, recht schnell zählbare Ergebisse zu erreichen, entweder über die eine oder andere Methode.
Wo steht die Gesellschaft Ihrer Meinung nach gegen Ende dieses Jahres?
Roland Pfaus: Wir hoffen, dass wir bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres die bisher noch fehlenden Ordnungsmäßigkeiten und Formalien herstellen konnten und über die Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung der Unternehmer den Aktionären bekanntgemacht werden kann. Hierzu sollten vorab die entsprechenden weiteren Sanierungsschritte umgesetzt sein. Nach Einstieg des Unternehmers sollte die Sanierung der Gesellschaft weitgehend beendet sein.
Vielen Dank für das Gespräch!