Wer Optionen kauft, stolpert in den Details schnell über Begriffe wie „amerikanisch“ oder „europäisch“. Was es mit den Kontinentalbezeichnungen auf sich hat, erfährst Du in diesem Wissensbeitrag.
Das Recht zur Ausübung
Optionsscheine verbriefen das Recht, einen Basiswert (z. B. eine Aktie) in der Zukunft zu einem vorher definierten Preis innerhalb einer bestimmten Frist kaufen oder verkaufen zu können. Die zeitliche Begrenzung von Optionen führt dazu, dass sie zum klassischen Termingeschäft an der Börse gezählt werden.
Der Inhaber hat also das Recht, aber keinerlei Pflichten als Käufer am Markt zu agieren. Die Möglichkeit zum Kauf bezeichnet man im Fachjargon als „Ausübung“ des Optionsrechts. Wird die Option nicht gezogen, verfällt der Optionsschein am Ende der Laufzeit.
Wichtig: Erst am Tag der Fälligkeit endet das Recht zur Ausübung des Optionsscheins.
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Amerikanisch oder europäisch?
Mit den Kontinentalbezeichnungen werden zwei unterschiedliche Ausübungsmethoden zusammengefasst, die Anleger bei klassischen Optionsscheinen vorfinden.
Bei Optionen amerikanischen Typs (im Englischen spricht man von American style) können Anleger während der gesamten Laufzeit und an jedem regulären Bankarbeitstag ihre Option ausüben. Das bedeutet, dass sie jederzeit flexibel auf Kursveränderungen reagieren können, um profitabel am Markt zu handeln. Nachteil: Die zeitliche Flexibilität erhöht die Prämien und macht amerikanische Optionen gegenüber europäischen Optionsscheinen teurer.
Bei europäischen Optionen (European Style) ist eine Ausübung nur einmalig am Ende der Laufzeit möglich. Für Trader bedeutet die europäische Variante, dass sich Erfolg und Misserfolg ihrer Anlage an einem einzigen Tag entscheiden.
Was kommt häufiger vor?
Grundsätzlich gilt, dass die Art des Basiswerts die Wahl der Ausübungsmethode bestimmt. Ein Blick in die Praxis verrät jedoch, dass amerikanische Optionen zum Standard an den Terminbörsen geworden sind. Sie werden am häufigsten gehandelt.
Europäische Optionen hingegen werden für Indizes angeboten und auf diese gehandelt. Hintergrund dieser Zweiteilung ist, dass die vermittelnden Broker den Verwaltungsaufwand möglichst gering halten möchten.
Exkurs: Was geschieht am Verfallstag?
Entscheidet sich der Inhaber einer Option gegen die Ausübung seines Rechts, wird der Kontrakt aufgelöst und abgerechnet. Typischerweise vollzieht sich dieser Prozess durch einen Barausgleich. Der Barausgleich ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem Basispreis und dem aktuellen Marktwert des Basiswerts.
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