Nivalis: Merger-HV am 15. Mai? Großaktionäre bleiben an Bord

Marc Rendenbach
07.04.17

Neues von unserem Merger-Kandidaten Nivalis Therapeutics (WKN: A14VAJ): Die gestern erfolgte, überraschend frühe Einladung zur diesjährigen Hauptversammlung weckt Spekulationen um einen zeitnahen Transaktionsabschluss.

Am 15. Mai möchte Nivalis sein Aktionärstreffen abhalten. Auf der Tagesordnung herrscht noch große Leere. Lediglich über die Wahl der Direktoren und des Abschlussprüfers soll Stand jetzt abgestimmt werden. Gleichzeitig weist man aber wie üblich darauf hin, dass noch weitere Abstimmungspunkte folgen können. Sollen die Aktionäre schon nächsten Monat grünes Licht für einen Merger geben?

Milliarden-Investor Deerfield behält Boardsitz und knapp 1/4 aller Anteile

Richtig interessant wird das veröffentlichte HV-Filing ab Seite 21. Die hier aufgelistete Aktionärsstuktur per Record Date am 22. März belegt, dass die wesentlichen institutionellen Anleger Nivalis die Treue halten und das "neue Unternehmen" begleiten wollen. So kontrolliert der New Yorker Hedgefonds Deerfield Capital 23,8% von Nivalis, was derzeit einem Gegenwert von gut 10 Millionen USD entspricht. Insgesamt verwaltet Deerfield eigenen Angaben zufolge ein Vermögen von mehr als 7 Milliarden USD. Dem mittlerweile verstorbenen Deerfield-Gründer Arnold H. Snider werden weitere 9,9% der Anteile zugerechnet. Fondmanager Howard Furst will erneut für das Board of Directors kandidieren.

Biotechnology Value Funds mit exzellentem Track Record

Nicht weniger interessant ist die ebenfalls nach wie vor hohe Beteiligung des Biotechnology Value Funds (BVF), der 11,9% an Nivalis hält. Der ebenso wie Deerfield in der Branche hervorragend vernetzte BVF-Manager Mark Lampert ist bei einer Reihe von privaten Biotechfirmen mit von der Partie, darunter der Alzheimerforscher Acumen. Mit Ziarco wurde eine weitere seiner Firmen kürzlich vom Pharmagiganten Novartis geschluckt. Mehr als eine Milliarde USD sollen hierfür geflossen sein. Auch bei der deutschen Evotec zeigte sich BVF als weitsichtiger Investor und investierte 2013 30 Millionen Euro zum Preis von 2,55 Euro je Aktie in das Unternehmen. Heute steht der Wert bekanntlich fast viermal so hoch.

Die Aktie unseres Tipps Tobira Therapeutics schoss nach einem Übernahmeangebot rund 1.000% in die Höhe

Die Aktie unseres Tipps Tobira Therapeutics schoss nach einem Übernahmeangebot in 2016 rund 1.000% in die Höhe

Nicht zuletzt dürfte sich BVF insbesondere auch mit unserem letztjährigen Tipp Tobira Therapeutics eine goldene Nase verdient haben. Tobira wurde in 2016 für 1,7 Milliarden USD von Allergan gekauft. Die Aktie schnellte rund 1.000% in die Höhe. Vorausgegangen war auch hier ein Merger zwischen der bis dato privaten Tobira und der börsengelisteten Regado Biosciences im Jahr 2015.

Bemerkenswerte Stock Options

Das neue Nivalis-Filing enthüllt darüber hinaus die Gewährung von gut 1,48 Millionen neuen Insider-Aktienoptionen, die ein auffällig kurzes Zeitfenster zur Ausübung haben: Bis zum 21. Mai, rund eine Woche nach der anstehenden Hauptversammlung, müssten die Optionen gezogen werden. Unserer Ansicht nach deutet auch dieser Umstand eindeutig auf eine kurzfristige Merger-Nachricht hin.

Unter immensen Umsätzen war die Nivalis-Aktie bereits Mitte März kurzzeitg auf ein Jahreshoch von über 3,60 USD geklettert, was ein Plus von rund 60% auf unseren Vorstellungskurs bedeutete. Gestern ging das Papier mit 2,81 USD und damit wieder deutlich unter seinem Nettocashwert aus dem Handel. Nach unten erscheint die Aktie somit fundamental hervorragend abgesichert. Eine offizielle Merger-Ankündigung dürfte den Kurs hingegen in luftige Höhen befördern. Der Track Record der hier engagierten Investoren lässt Großes erwarten.

Interessenkonflikt
Der Autor dieser Publikation hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien des hier besprochenen Unternehmens Nivalis Therapeutics und hat die Absicht, diese – auch kurzfristig – zu veräußern und könnte dabei insbesondere von erhöhter Handelsliquidität profitieren. Hierdurch besteht konkret und eindeutig ein Interessenkonflikt. Bitte beachten Sie unseren vollständigen Haftungsausschluss und weitere Hinweise gemäß §34b Abs. 1 WpHG in Verbindung mit FinAnV (Deutschland) unter: sharedeals.de/haftungsausschluss.

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