GWB Immobilien AG - «Kann sein, dass die Insolvenz aufgehoben wird»
Die GWB Immobilien AG (WKN: A0JKHG) könnte dem Vernehmen nach vor der Aufhebung der erst kürzlich beantragten Insolvenz stehen. Das vorwiegend auf Einzelhandelsimmobilien spezialisierte Unternehmen aus Schleswig-Holstein hatte Anfang dieses Monats aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten den Gang vor das Konkursgericht beschlossen. Der Aktienkurs rutschte daraufhin um rund 90% in die Tiefe. Doch jetzt ist klar: Die Hoffnung auf eine Insolvenzaufhebung ist realistisch, die Situation offensichtlich weniger dramatisch als von einigen vermutet. sharedeals.de hat sich die Lage etwas genauer angeschaut und sieht bei allem weiterhin vorhandenen Risiko eine selten gute Spekulationschance.
Vermögenswerte übersteigen Schulden deutlich; Verhandlungen fortgeführt
Laut Geschäftsbericht 2011 beläuft sich der von GWB verwaltete Immobilienwert auf 133 Millionen Euro. Dem gegenüber stehen Schulden von "nur" 111,4 Millionen Euro. "Wir sind nicht überschuldet, es fehlt nur an der Liquidität", heißt es vom GWB-Vorstand gegenüber shz.de, "von Immobilien kann man schließlich nichts abbeißen". Somit ist die Ausgangslage für GWB also deutlich besser als man zunächst hätte denken können. "Es kann sogar sein, dass die Insolvenz aufgehoben wird, wenn wir ein oder zwei Objekte verkauft haben", so Unternehmenschef Dr. Norbert Herrmann aktuell im Hamburger Abendblatt. Außerdem sei man nach wie vor mit dem Londoner Investor Patron Capital im Gespräch. Die Chance, dass in Kürze wieder ordentlich Geld in die GWB-Kasse fließt und damit das Insolvenzverfahren unnötig wird, scheint also alles andere als schlecht. Die GWB-Aktie notierte im Jahresverlauf zumeist um die Marke von 0,70 Euro und galt schon in diesen Zeiten als fundamental unterbewertet. Derzeit pendelt der Kurs im unteren zweistelligen Cent-Bereich, zeigt aber bereits eine klare Aufwärtstendenz. Der Kaufdruck nimmt zu; die Chance auf eine kurzfristige Insolvenzaufhebung scheinen mehr und mehr Spekulanten zu erkennen.
Erklärung nach § 34b Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes
Der Autor erklärt im Besitz des Finanzinstruments zu sein, auf das sich der hier publizierte Beitrag bezieht und er dessen kurzfristige Veräußerung plant. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonflikts. Jedes Investment in Aktien ist mit Risiken behaftet, teilweise hochspekulativ und kann zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt der Autor keine Gewähr auf Aktualität, Qualität, Vollständigkeit oder Korrektheit der bereitgestellten Informationen.