Aumann: Korrekturbedarf – doch die News ist irrelevant!

Manuel
28.01.20

Fehlerhafte Buchungsvorgänge rund um den Börsengang des späteren IPO-Highflyers führen nun zu einer Anpassung des Konzernabschlusses 2017. Die Aumann-Aktie (WKN: A2DAM0) rutscht infolge der Meldung heute um -7,43% auf 14,96 Euro.

In der Ad-Hoc-Meldung vom Montag heißt es, Transaktionen in Verbindung mit der Kapitalerhöhung im Zuge des Börsengangs seien nicht als Kosten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst worden. Ebenso sei für das Geschäftsjahr 2017 das Ergebnis vor Steuern um rund 13,0 Millionen Euro „zu hoch ausgewiesen“.

Aumann ist nun dazu angehalten, seinen Konzernabschluss für 2017 zu ändern. Die Gesellschaft teilte mit, der Vorstand habe sich entschlossen, die Fehlerfeststellung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) anzuerkennen und die beanstandeten Punkte zu korrigieren.

Eigenkapital bleibt gleich

Die Meldung ist ein "Non-Event", da es ökonomisch quasi irrelevant ist, ob Kosten durch die GuV oder direkt ins Eigenkapital gebucht werden. Der Buchwert der Aumann-Aktie, der per 30. September bei deutlich über 13 Euro pro Aktie lag, bleibt in diesem Fall gleich.

Auch bei der Muttergesellschaft MBB SE ist die Bilanzierungspraxis rund um den Aumann-IPO im März 2017 übrigens Thema. Dort sei das Vorsteuerergebnis um knapp 30 Millionen Euro zu hoch ausgewiesen.

Buy the dip! 

Im November berichtete Aumann von einem aus Unternehmenssicht „angespannten Marktumfeld“ und erhöhter Investitionszurückhaltung. Die Turnaround-Spekulation in der Aumann-Aktie ist allerdings längst angelaufen und dürfte durch die heutige Korrektur nur kurzfristig unterbrochen werden.

Anleger aufgepasst, denn an der Börse zählt die Zukunft und deswegen: Billige Kurse unter 15 Euro zum Kaufen nutzen! Aumann, dessen Spulenwickeltechnik zur Herstellung von Elektromotoren zum Einsatz kommt, dürfte weiterhin einer der Profiteure des deutschen Mittelstands sein bei der fortschreitenden Elektrifizierung der Mobilität.

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Interessenkonflikt: Mitarbeiter halten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien des besprochenen Unternehmens Aumann AG und haben die Absicht, diese je nach Marktsituation – auch kurzfristig – zu veräußern und könnten dabei insbesondere von erhöhter Handelsliquidität profitieren. Hierdurch besteht konkret und eindeutig ein Interessenkonflikt.

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