BayWa-Aktie: Damit müssen Anleger jetzt rechnen
Auf die Bekanntgabe, dass die Sanierung unter dem STaRUG-Verfahren stattfindet soll, brach die BayWa-Aktie in der Spitze um fast ein Drittel ein, erholte sich dann jedoch wieder. Aktuell notiert sie um die 9 €. Womit müssen Aktionäre jetzt rechnen?
StaRUG-Verfahren beantragt
Eigentlich sollte die Sanierung ohne dieses streng regulierte Verfahren erfolgen. Ein großer Gläubiger verweigerte jedoch seine Zustimmung zu dem vorgesehenen Sanierungskonzept. Um die Restrukturierung nicht zu gefährden, wird jetzt beim Münchener Gericht das StaRUG-Verfahren (Gesetz zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen) beantragt.
Da die Mehrheit der Gläubiger, mindestens 75%, zustimmten, kann dieses gerichtlich beantragt werden.
Vorteile beim StaRUG
Anders als beim außergerichtlichen Verfahren besteht hier die Möglichkeit, dass das Unternehmen sich ohne Zeitdruck sanieren kann. Wie bisher kann das Management weiterhin frei agieren, die Maßnahmen müssen nicht öffentlich gemacht werden. Dennoch dürfte regelmäßig über die Fortschritte berichtet werden.
Gläubiger, die bisher nicht zustimmten, können das Verfahren nicht mehr stoppen oder beeinflussen. Dies verschafft mehr Spielraum und ist zudem rechtssicher.
Die Möglichkeiten sind im Gegensatz zu anderen Verfahren allerdings beschränkt. Die Rechte der Arbeitnehmer dürfen nicht beschränkt werden. Das StaRUG sollte nur angewendet werden, wenn hauptsächlich finanzielle Probleme bestehen. Dies ist hier der Fall.
Da der Fahrplan bei dem Agrarkonzern bereits feststeht, ist dieses Verfahren für den Konzern vorteilhafter. Die vorgesehenen Maßnahmen bleiben bestehen. Demnach ist ein Abbau von 1.300 der 8.000 Stellen in Deutschland geplant. Die Laufzeiten der Anleihen werden bis 2027 verlängert. In diesem Artikel wurde der vorgesehene Fahrplan beschrieben.
Was bedeutet das für die Aktionäre?
Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Die bisherigen Aktionäre können durch eine Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung herausgedrängt werden. In diesem Fall wird die Aktie wertlos; das geschah bei der Varta AG.
Die zweite Möglichkeit ist, dass die Aktionäre einbezogen werden. Dann wird die Aktie nicht wertlos. Bei BayWa ist diese Variante vorgesehen. Die geplante Kapitalerhöhung im Volumen von 150 Millionen € soll stattfinden. Die bisherigen Aktionäre erhalten Bezugsrecht entsprechend ihren Anteilen. Die genauen Daten hierzu sind noch nicht bekannt.
Sollte es so bleiben, wie von dem Unternehmen geschildert, erleiden die Aktionäre keinen Totalverlust. Bei den Aktionären dürften viele Bauern sowohl Kunden als auch Aktionäre sein. Diese herauszudrängen würde zu einem erheblichen Schaden führen.
Die Veröffentlichung der Geschäftszahlen sowie die Einberufung der Hauptversammlung werden verschoben.
Mein Fazit: Positiv ist, dass die Aktionäre nicht herausgedrängt werden. Das wäre fatal gewesen und wahrscheinlich mit einem Totalverlust verbunden. Es bleibt abzuwarten, ob das Verfahren genehmigt wird. Ein außergerichtliches Verfahren wäre flexibler gewesen; im Hinblick auf die Blockade eines größeren Gläubigers ist das StaRUG-Verfahren vorteilhafter. Anleger, die jetzt noch einsteigen, sollten über eine hohe Risikobereitschaft verfügen.
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ℹ️ BayWa in Kürze
- Die bayerische BayWa AG ist ein international tätiges Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Schwerpunkte der Handelsaktivitäten sind der Agrarbereich sowie der Handel mit Solarmodulen und Solarparks.
- Der Münchener Konzern betreibt seine Geschäfte überwiegend in Deutschland, Österreich und Osteuropa. Insgesamt hat der Konzern inklusive Franchise- und Partnerfirmen mehr als 3.000 Vertriebsstandorte in 16 europäischen Ländern.
- Die im SDAX gelistete Aktie wird aktuell mit rund 326 Millionen € bewertet.
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