Biodel: Settlement in Unilife-Klage greifbar!

Marc Rendenbach
28.08.16

Im seit vergangenem Jahr schwelenden Rechtsstreit mit dem Unilife-Konzern (WKN: A2AJXU) bahnt sich für unseren Biotech-Tipp des Jahres Biodel (WKN: A1JZU5) ein zuletzt kaum noch erwarteter Geldregen an. Darauf deutet ein neues Gerichtsdokument von vergangenem Freitag hin.

Unilife hat beim zuständigen Gericht eine Aufschiebung aller gerichtlich festgelegter Fristen um 30 Tage erbeten und zugleich durchblicken lassen, dass eine Einigung mit Biodel bevorsteht. Konkret befinde man sich in fortgeschrittenen Gesprächen bezüglich eines Settlements und eine weitere Einschaltung des Gerichts sehe man als nicht mehr erforderlich an. Dieser Schritt Unilifes könnte für Biodel nicht nur ein unmittelbares Klingeln in der Kasse sowie die Befreiung von Altlasten vor dem anstehenden Merger mit Albireo bedeuten, sondern darüber hinaus auch die noch vorhandenen und zum Verkauf stehenden klinischen Diabetes-Assets möglicherweise leichter monetarisierbar machen.

Unilife war 2013 einen weltweiten Exklusivdeal mit Biodel eingegangen, wodurch Biodel das Recht eingeräumt wurde, das selbst entwickelte Glucagon mit Unilifes EZMix-Injektionsspritze zu nutzen und als eigenes Produkt zu vermarkten. Aufgrund interner Verfehlungen und Missstände konnte Unilife seinen Teil der Vereinbarung jedoch nicht wie vorgesehen erfüllen, in dessen Folge unter anderem auch das Management seinen Hut nahm.

Die Kommerzialisierung von Biodels geplantem Glucagon Emergency Management Kits rückte in weite Ferne und viele Millionen an Entwicklungskosten wurden scheinbar umsonst verbraten. Noch wenige Monate bevor Biodel in 2015 Klage gegen Unilife einreichte, waren 30 Millionen Dollar an Investorengeldern zur weiteren Entwicklung und Vermarktung des Glucagon-Produkts eingeworben worden. Die Hoffnungen waren investorenseitig entsprechend groß.

Cash-Bonus voraus

Die Tatsache, dass Unilife nun seinerseits die Klage schnell vom Tisch haben möchte, steht unserer Ansicht nach im Zusammenhang mit der Ende Juli erfolgten Neubesetzung der Führungsriege im Unternehmen. Kolportierte Schadensersatzsummen in deutlich zweistelliger Millionenhöhe erwarten wir im Rahmen des Settlements nicht. Realistischer erscheint uns ein Betrag bis zu 10 Millionen USD.  Auch damit könnten Biodel-Aktionäre exzellent leben, da sämtliche nun realisierten Cashzuflüsse bekanntlich nur ein Zubrot auf den bereits sehr vorteilhaften Merger mit Ablireo darstellen und keineswegs in der aktuellen Marktkapitalisierung eingepreist sind.

Nach den enorm positiven Zwischenresultaten von Albireos laufender A4250-Studie sowie der jüngsten Ankündigung Unilifes, sich aller Voraussicht nach kurzfristig außergerichtlich zu einigen, stehen die Zeichen für Biodel-Aktionäre immer besser und die ersten der zahlreichen bekannten Kurskatalysatoren rücken in Reichweite.

Interessenkonflikt
Der Autor dieser Publikation hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien des hier besprochenen Unternehmens Biodel und hat die Absicht, diese – auch kurzfristig – zu veräußern und könnte dabei insbesondere von erhöhter Handelsliquidität profitieren. Hierdurch besteht konkret und eindeutig ein Interessenkonflikt. Bitte beachten Sie unseren vollständigen Haftungsausschluss und weitere Hinweise gemäß §34b Abs. 1 WpHG in Verbindung mit FinAnV (Deutschland) unter: sharedeals.de/haftungsausschluss.

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