Biofrontera: Deutscher Biotech-Krimi in nächster Runde - nun wird es dreckig

Die "Übernahme"schlacht um Biofrontera (WKN: 604611 / NASDAQ: BFRA) geht in die nächste Runde. Nachdem der Vorstand bereits Montag Abend seine Missgunst betreffend des kursierenden Übernahmeangebots machte, folgt heute nun der nächste Kracher. 

Der Spezialist für die Behandlung von sonneninduziertem Hautkrebs gibt heute bekannt, dass er gegen die Bieter klagen wird. Dazu wurde bereits offiziell Klage eingereicht. Das Brisante: Beklagte Unternehmen sind Großaktionäre Biofronteras. Sorgt das nun für die große Wende?

Explosive Vorgeschichte

Die Vorgeschichte: Am 16. März veröffentlichte die Deutsche Balaton AG (WKN: 550820) "ein freiwilliges Erwerbsangebot" für bis zu 6.250.000 Aktien der Biofrontera AG. Dem folgte am 25. April eine Statement der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die das Erwerbsangebot untersagte aufgrund Nicht-Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Just am gleichen Tag launchte die deltus 30. AG (inzwischen Deutsche Balaton Biotech AG) ein freiwilliges Erwerbsangebot für bis zu 6.250.000 Aktien der Biofrontera AG, die in weiten Zügen der erwähnten Bekanntmachung der Deutschen Balaton AG ähnelt. Biofrontera vermutet, dass es sich dabei um einen Vorwand handelt, "die gegen die Deutsche Balaton AG zum Schutz der Biofrontera AG verhängte Sperrfrist zu umgehen."

Nun ist weiteres Ungemach im Busch – Biofrontera mit klarem 'Nein'

Die neue firmierte Deutsche Balaton Biotech AG (hunderprozentige Tochter der Deutsche Balaton AG) hat am 30. Mai schließlich ein aktuelles Erwebsangebot vorgelegt: Als Gegenleistung für eine Aktie der Biofrontera wird ein 1 Euro je Aktie in bar plus ein Optionsschein, der zum weiteren Bezug einer Aktie berechtigt, angeboten.

Es scheint, als würde die Deutsche Balaton Biotech AG Biofrontera-Shares gerne zum Nennwert einer Namensaktie im Grundkapital von je 1 Euro übernehmen.

Der Biofrontera-Vorstand reagierte mit Unverständnis und bezeichnete am Montag "die von der Bieterin angebotene Gegenleistung als nicht ausreichend".

Für Aktionäre wäre ein Verkauf über den freien Handel bei einem Kurs von 5,65 Euro lukrativer.

Biofrontera bereitet Klage vor

Die Bieter halten zum Stichtag bereits 7.064.872 Biofrontera-Aktien (sowie 26.097 American Depositary Shares). Das enspricht rund 15,99% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft. Seit Februar 2018 ist Biofrontera mittels ADR (American Depository Receipt) an der NASDAQ gelistet und damit mitteilungspflichtig. 

Nun sieht sich Biofrontera veranlasst, Klage gegen die Bieter einzureichen. Diese hätten nach Ansicht der Biotechschmiede im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot auf verschiedene Weise gegen Bundes- und Landesgesetze der USA verstoßen. Konkret hätten die Bieter gegen "13(d) des U.S. Securities Exchange Act von 1934" verstoßen.

Vielsagend heißt es im heutigen Statement:

Die Deutsche Balaton und Zours haben sich aus Boshaftigkeit unerlaubt und absichtlich in den Börsengang von American Depositary Shares in den USA eingemischt, indem sie falsche, irreführende und diffamierende Aussagen auf ihrer Website veröffentlichten, während das Unternehmen eine US-Roadshow durchführte und potenzielle Investoren in den USA aufsuchte.

Es darf gemunkelt werden, ob hinter den Kulissen Dinge vorgefallen sind, die nur die Beteiligten wissen.

Heiße Hauptversammlung in wenigen Wochen?

Im Zuge der jüngsten Entwicklungen dürfte Biofrontera am 11. Juli im Forum Leverkusen eine heiße Hauptversammlung bevorstehen, sind Hauptversammlungen doch das "Organ" der Aktionäre.

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