Biotech-Roundup: Mologen, Evotec, Paion, Nivalis, Albireo
Im Juli letzten Jahres hatten wir Ihnen die Aktie von Mologen (WKN: 663720) als "interessante Spekulation" vorgestellt. Seitdem konnte sich der Wert wieder blendend von seinem Durchhänger erholen, gewann bis Februar mehr als 100% hinzu. Heute beflügeln positive Studiendaten. Diese gab es unterdessen auch bei Albireo Pharma (WKN: A2DF99).
Nach der Meldung über positive Phase-2-Ergebnisse zum Lungenkrebs-Wirkstoff Lefitolimod kann die Mologen-Aktie heute fast zweistellig zulegen. Das Unternehmen hofft, mit den Daten nun einen adäquaten Lizenzdeal landen zu können. Mologen ist für uns derzeit ebenso eine Halteposition wie Albireo Pharma (WKN: A2DF99). Unser 300%-Volltreffer von vergangenem Jahr konnte letzten Freitag ebenfalls positive Phase-2-Daten zu seinem PFIC-Medikament A4250 präsentieren.
Albireo plant nun, in der zweiten Jahreshälfte sowohl in den USA als auch in Europa eine Phase-3-Studie zu initiieren. Wir halten das Unternehmen weiterhin für extrem aussichtsreich, allerdings fehlen die kurzfristigen Kurskatalysatoren und das Chartbild ist leicht angeschlagen. Albireo ist zudem auf eine Zulassung seines Verstopfungsmedikaments Elobixibat Anfang 2017 in Japan angewiesen, um Geld in die Kasse zu bekommen.
Paion und Evotec jetzt lieber umschichten!
Weniger angetan auf den aktuellen Kursniveaus sind wir von Evotec (WKN: 566480) und Paion (WKN: A0B65S). Während wir bei Evotec grundsätzlich seit langem positiv gestimmt waren und sich unsere Meinung in der Performance in den letzten Monaten mehr als bestätigt hat, ist es hier nun langsam an der Zeit, Gewinne mitzunehmen, da der Kurs mittlerweile zu viele Vorschusslorbeeren verteilt.
Bei Paion sind wir noch weitaus skeptischer, da die derzeitige Bewertung des Unternehmens aus unserer Sicht bereits eine erfolgreich abgeschlossene Phase-3-Studie für das kurzwirksame Anästhetikum Remimazolam weitgehend einpreist. Zwar glauben wir durchaus an positive Endresultate, doch ist es bis zur erfolgreichen Kommerzialisierung immer noch ein weiter Weg. Fakt ist: Der Markt hat derzeit viel günstigere Biotech-Aktien zu bieten!
Nivalis nach Korrektur wieder ein Kauf?
"Buy the rumors, sell the facts" hat sich vergangene Woche einmal mehr auch bei Nivalis Therapeutics (WKN: A14VAJ) als die richtige Strategie verwiesen. Wir hatten erstmals im Dezember auf die attraktive Spekulation und einen möglichen Merger verwiesen. Die Aktie gewann bis März über 50% hinzu, gab nach den offiziellen News zur anstehenden Transaktion aber wieder einen Großteil der Gewinne ab.
Wir warten nun auf einen finalen "Washout", bei dem sich kurzfristig orientierte Spekulanten und ungeduldige Anleger von dem Wert trennen. Da Nivalis im Rahmen der Merger-Vereinbarung mit rund 3,20 USD je Aktie bewertet wurde, davon allein fast 3 USD durch Cash gedeckt sind und große institutionelle Anleger offensichtlich für den Merger sind, erscheint ein Einstieg zu den aktuellen Kursen zwischen 2,20 und 2,30 USD mehr als verlockend. Spätestens wenn der Merger im dritten Quartal endgültig über die Bühne geht, sollte auch die Aktie wieder deutlich höher notieren.
Neuer Biotech-Favorit
Unser heißester Highflyer-Kandidat aus dem Sektor heißt unterdessen weiter Palatin Technologies (WKN: A1C538). Wir hatten Ihnen das Unternehmen letzte Woche zum ersten Mal mit 10 guten Kaufgründen vorgestellt, bevor die Aktie um zeitweise rund 30% in die Höhe schoss. Bereits mit Vorlage der nächsten Quartalszahlen dürfte das Papier unserer Meinung nach noch um einiges teurer sein. Wir starten daher in Kürze einen Countdown auf den Earnings Report!
Interessenkonflikt
Der Autor dieser Publikation hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien der hier besprochenen Unternehmen Albireo Pharma, Nivalis Therapeutics und Palatin Technologies und hat die Absicht, diese – auch kurzfristig – zu veräußern und könnte dabei insbesondere von erhöhter Handelsliquidität profitieren. Hierdurch besteht konkret und eindeutig ein Interessenkonflikt. Bitte beachten Sie unseren vollständigen Haftungsausschluss und weitere Hinweise gemäß §34b Abs. 1 WpHG in Verbindung mit FinAnV (Deutschland) unter: sharedeals.de/haftungsausschluss.