IVG: Schutzschirmverfahren lässt Aktionäre hoffen
Die außergerichtliche Sanierung des Immobilienkonzerns IVG (WKN: 620570) ist endgültig gescheitert. Wie das Unternehmen heute bekannt gab, soll kurzfristig ein Antrag auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung gestellt werden. IVG-Angaben zufolge sei auf Fremd- und Eigenkapitalseite nicht mit ausreichender Unterstützung für das zuletzt von den Hauptgläubigern geschnürte Rettungskonzept zu rechnen, über das auf der kommenden Hauptversammlung hätte abgestimmt werden sollen. Was erstmal wie eine schlechte Nachricht klingt, könnte für IVG-Aktionäre aber neuen Anlass zur Hoffnung geben: Die vorgesehene Fast-Enteignung im Rahmen eines 200:1-Resplits entfällt zunächst und positive Vergleichsfälle zu erfolgreichen Unternehmenssanierungen in Eigenverwaltung gibt es zuhauf. Derzeit durchläuft unter anderem die Loewe AG das Schutzschirmverfahren - mit Aussicht auf Erfolg!
Läuft auch bei IVG alles nach Plan, sollte eine Zerschlagung des Konzerns beziehungsweise die Übertragung der Assets verhindert werden können, zumal für sämtliche Konzerntöchter kein Insolvenzantrag vorgesehen ist. Die IVG sei gut aufgestellt, um das vor ihr liegende Verfahren rasch zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Das Schutzschirmverfahren eröffne der IVG nun die Möglichkeit, gestärkt aus dem Umbau hervorzugehen, so Vorstandssprecher Wolfgang Schäfers. Trotz weiterhin gegebenem Totalverlustrisiko ist klar: Das IVG-Casino öffnet neu!