Uber: Schreckgespenst ist zurück!
Das Thema Fahrerstatus ist zurück. Einer Entscheidung des Supreme Court in London zufolge muss Uber Technologies (WKN: A2PHHG) diese als Angestellte und nicht als eigenständige Unternehmer beschäftigen.
Uber wies in einer ersten Reaktion am Freitag darauf hin, dass der Richterspruch nur auf eine bestimmte Anzahl an Fahrern, die die App in 2016 nutzten, beschränkt sei, und dass nicht alle von Ubers Fahrern im Königreich als Angestellte klassifiziert würden.
Die Entscheidung wurde hierzulande übrigens von Protesten in Berlin begleitet. Grund hierfür ist die geplante Öffnung des Fahrdienstmarktes und eine damit einhergehende Novelle des Personenbeförderungsgesetzes. So wurde laut "Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" im Rahmen einer Findungskomission ein „breiter Konsens“ darüber erzielt, „pattformbasierte, digital vermittelte Mobilitätsangebote in einem rechtssicheren Rahmen" zu ermöglichen. Darauf basierend solle nun zügig ein Gesetzesvorschlag auf den Weg gebracht werden.
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Wir bleiben Long!
Ubers Weg wird noch von vielen (höchst)gerichtlichen Entscheidungen gepflastert werden. Für Uber wiegt die Entscheidung schwer. Denn das wird ziemlich sicher Auswirkungen auf sein Geschäftsmodell in dem Land haben. So könnten sich die Amerikaner rein auf die Vermittlung über ihre Plattform beschränken. Ausgeführt würden die Fahrten von externen Dritten, so eine der kolportierten Optionen.
2018 tauchte Uber hinter Elon Musks SpaceX als Zweitplatzierter in CNBCs Liste der "50 Most Disruptive Companies" auf. Hieran sieht man, in welch disruptiver Gesellschaft sich Uber bewegt. Die Vision ist, dass Autos für Uber wie Bücher einst für Amazon sind, mit denen die Bezos-Company in den Neunzigern ihren globalen Siegeszug startete. Das Plattformunternehmen Uber mit seinen derzeit 93 Millionen monatlich aktiven Plattformnutzern ist das Play, um die Megatrends Künstliche Intelligenz und Autonomes Fahren zu spielen. Wir bleiben nach Einstieg im Mai zu 32 USD bei unserer Einschätzung: strong long!
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