Vivus: Icahn bekräftigt Übernahmeangebot für Convertible Notes
Multimilliardär und Star-Investor Carl Icahn hat sein erstmals Anfang September eingereichtes Angebot zur Übernahme aller ausstehenden Convertible Notes des US-Pharmaunternehmens Vivus (WKN: 893380) heute bekräftigt. Bis nächsten Mittwoch soll eine Entscheidung fallen.
Vivus hatte im Frühjahr 2013 Convertible Notes im Volumen von 220 Millionen USD ausgegeben. Icahn bietet Noteholdern 680 USD pro 1.000 USD Nominalwert. Entsprechend signifikant wäre das Investment von Icahn, über dessen genaue Intention weiterhin nur spekuliert werden kann. Experten erwarten, dass Icahn auch operativ Einfluss nehmen möchte.
Bereits vorletzte Woche wurde bekannt, dass bei Vivus weitere Icahn-Vertraute neu in das Board of Directors gewählt wurden, was die Wahrscheinlichkeit für ein Engagement Icahns erhöht haben dürfte. Für RBC-Analyst Simos Simeonidis ist das Icahn-Angebot ein sehr positives Signal; er hält an seinem Kursziel von 4 USD für die Vivus-Aktie fest.
Icahn gilt als aktiver und aktionärsfreundlicher Investor, der an einem Turnaround des noch defizitär arbeitenden Pillenproduzenten interessiert sein könnte. Vivus verfügt neben seinen aussichtsreichen Produktlinien über einen signifikant hohen Verlustvortrag, der sich bei zukünftigen Gewinnen als äußerst vorteilhaft erweisen könnte. Es ist kaum vorstellbar, dass Icahn lediglich in den Besitz der Convertible Notes gelangen möchte, um die 4,5% Zinsen zu kassieren. Auf der anderen Seite erscheint aber auch eine direkte Wandlung der Notes in Aktien als unwahrscheinlich, da der Umwandlungspreis im zweistelligen Dollarbereich und damit um ein Vielfaches über dem aktuellen Kurs von rund 1,65 USD liegt. Man darf gespannt sein.
Interessenkonflikt
Der Autor dieser Publikation hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien des besprochenen Unternehmens und hat – wie andere Aktionäre auch – eventuell die Absicht, diese – auch kurzfristig – zu kaufen oder zu veräußern und könnte dabei insbesondere von erhöhter Handelsliquidität profitieren. Hierdurch besteht konkret und eindeutig ein Interessenkonflikt. Für diesen Beitrag redaktionell verantwortlich ist der Autor als freiberuflicher Journalist. Bitte beachten Sie unseren vollständigen Haftungsausschluss und weitere Hinweise gemäß §34b Abs. 1 WpHG in Verbindung mit FinAnV (Deutschland) unter: sharedeals.de/haftungsausschluss.