Wirecard: Die nächste Attacke!
Die Shortseller von Zatarra Research legen nach und veröffentlichen heute eine neue Studie, die unseriöse Machenschaften beim deutschen Zahlungsdienstleister Wirecard (WKN: 747206) belegen soll. Die "Analysten" halten an der Wertlosigkeit der Aktie fest und kündigen weiteres Material zur Untermauerung ihrer These an.
Vor rund zwei Wochen hatte sich Zatarra Research erstmals mit einem umfangreichen Bericht zu Wort gemeldet und kurzzeitig einen heftigen Kurssturz bei Wirecard ausgelöst. Das milliardenschwere TecDax-Unternehmen verlor zeitweise über 25% seines Börsenwerts. Nach dem heutigen Update reagiert die Börse mit einem Minus von aktuell gut 6%. Diesmal steht eine britische Niederlassung des Konzerns im Fokus der Geldwäsche-Vorwürfe.
Laut Zatarra habe Wirecard bis vor kurzem bestritten, die englische Firma Wire Card UK Ltd. gegründet zu haben. Mittlerweile sei dies aufgrund unwiderlegbarer Beweise zugegeben worden, so Zatarra. Die Firmenadresse führt an ein Wohnhaus in der Kleinstadt Gateshead. Ein Foto wurde dem Report hinzugefügt.
Grundsätzlich hat Wirecard die Vorwürfe Zatarras deutlich zurückgewiesen. Massive Vorstandskäufe konnten das Vertrauen in die Wirecard-Aktie zuletzt wieder stärken. Auch renommierte Analysten sahen bislang keinen Grund, an der Glaubwürdigkeit des Unternehmens zu zweifeln und bekräftigten ihre Kaufempfehlungen.
Während die aktuelle Situation bei Wirecard inbesondere für kurzfristige Trader von Interesse ist, konnten Leser von sharedeals.de auch in dieser Woche wieder reihenweise Kursgewinne mit Ansage eingefahren: Nano One Materials (WKN: A14QDY) notiert seit Erstvorstellung mittlerweile mehr als 100% höher, OncoGenex (WKN: A0Q8G8) gewann innerhalb weniger Tage rund 50% hinzu und Biodel (WKN: A1JZU5) macht sich nach einem vielversprechenden Start für den ganz großen Ausbruch bereit.
Interessenkonflikt
Der Autor dieser Publikation hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien der besprochenen Unternehmen OncoGenex und Biodel und hat – wie andere Aktionäre auch – eventuell die Absicht, diese – auch kurzfristig – zu kaufen oder zu veräußern und könnte dabei insbesondere von erhöhter Handelsliquidität profitieren. Hierdurch besteht konkret und eindeutig ein Interessenkonflikt. Für diesen Beitrag redaktionell verantwortlich ist der Autor als freiberuflicher Journalist. Bitte beachten Sie unseren vollständigen Haftungsausschluss und weitere Hinweise gemäß §34b Abs. 1 WpHG in Verbindung mit FinAnV (Deutschland) unter: sharedeals.de/haftungsausschluss.