Wirecard: Kommt im März der große Knall?

Marc Rendenbach
04.03.19

Noch immer gilt das Leerverkaufsverbot auf die Wirecard-Aktie (WKN: 747206). Damit dürfen Hedgefonds und Einzelpersonen bestehende Shortposition weder erhöhen noch neue begründen. Das Verbot gilt auch für Marktteilnehmer aus sämtlichen Drittstaaten wie den USA und damit für die berühmt-berüchtigten Hedgefonds der Wallstreet, die einen großen Anteil am spektakulären Kurssturz im Januar und Februar getragen haben dürften. 

Es ist das erste Mal in der Geschichte des deutschen Aktienmarkts, dass die BaFin Leerverkäufe auf einen Einzeltitel verbietet. Die BaFin begründete ihren Schritt vom 19. Februar bei Wirecard "mit dem Eintritt von ungünstigen Ereignissen oder Entwicklungen, die eine ernstzunehmende Bedrohung für die Finanzstabilität" darstellen würden. Das Verbot gilt weiterhin bis zum 18. April um 24 Uhr. Käufe ließen die Aktie von Wirecard in der abgelaufenen Woche um +5% steigen. Nun könnte das Spielchen in die nächste Runde gehen - und das Shortverbot dürfte Spekulanten auf steigende Kurse massiv in die Hände spielen ...

Allein die Begründung der BaFin kommt einer Farce gleich ...

... um nicht zu sagen einer Art Unschuldsvermutung gegenüber Wirecard. Denn sollte sich herausstellen, dass Wirecard-Mitarbeiter in die im Raum stehenden Bilanzmanipulationen verstrickt wären, hätte das nicht nur schlechte Auswirkungen auf das Ansehen, sondern würde womöglich ein ernsthaftes juristisches Nachspiel für die Behörde haben.

Auch die beim Shortselling involvierten Hedgefonds sprachen sich gegen das Verbot aus und stellten das Handeln der BaFin in der Causa Wirecard in Frage. Die Londoner Hedgefondslegende Crispin Odey erklärte gegenüber Bloomberg, dass die BaFin sicher sein müsse, dass Angestellte von Wirecard kein Fehlverhalten begangen hätten, bevor sie ein Short-Verbot erwirkt hätten. Der Umstand, die BaFin vor Gericht zu zerren, wäre inzwischen sogar interessanter als die Spekulationen auf fallende Kurse bei der Wirecard-Aktie, so Crispin Odey. Und damit sind wir beim nächsten Thema. 

Im März dürfte es krachen - ob mit oder ohne Shortseller ...

Noch steht der Abschlussbericht der objektiven Untersuchung durch die Wirtschaftskanzlei Rajah & Tann aus, die Licht ins Dunkle bringen soll. Noch im März will die Kanzlei den Bericht vorlegen.

Der März dürfte nun zum entscheidenden Monat für den digitalen und Online-Payment-Dienstleister werden, nachdem die BaFin Leerverkäufe verboten hat. Quelle: Wirecard AG

Dabei geht es in erster Linie darum, die Vorwürfe zur Bilanzmanipulation bei Wirecards Beteiligung in Singapur zu entkräften - oder schlimmstenfalls zu erhärten. Der Abschlussbericht wird wohl handfeste Beweise liefern.

Nach Wirecard-Angaben habe Rajah & Tann Stand 1. Februar kein Fehlverhalten eines Wirecard-Mitarbeiters "in Fragen der Rechnungslegung" feststellen können. Tage später veröffentlichte Wirecard ein Statement von Rajah & Tann, in dem die Prüfer das bestätigten.

Im März wird das Wirecard-Papier spekulativ wieder hochspannend, denn wir reden hier von dem Zeitpunkt, an dem die Kanzlei Rajah & Tann ihren Abschlussbericht der unabhängigen Untersuchung vorlegen wird. Das soll nach Handelsblatt-Informationen vom 10. Februar unter Berufung auf Wirecard in vier bis sechs Wochen der Fall sein – und das Datum ist nach wie vor wohl aktuell. Die anvisierte Zeitspanne der Veröffentlichung des Abschlussberichts läge also zwischen dem 10. und 24. März.

Mutige Anleger setzen hier auf eine Bewegung nach oben in den nächsten Tagen, sollten sich aber im Klaren sein, dass der Kursanstieg bereits einen Teil möglicher positiver Untersuchungsergebnisse vorweggenommen haben dürfte.

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