In diesem Beitrag zu exotischen Optionsscheinen widmen wir uns den Range-Optionen. Welche Vorteile diese bieten und nach welchen Kriterien sie angelegt werden können, soll im Folgenden überblickhaft dargestellt werden.
Was sind Range-Optionsscheine?
Range-Optionsscheine sind Termingeschäfte, die sich an der Handelsbandbreite eines zugrundeliegenden Basiswerts orientieren.
Am Ende der Laufzeit erhält der Käufer einen variablen Betrag, dessen Höhe davon abhängt, ob sich der Kurs eines Basiswerts während der Laufzeit eines Optionsscheins unter, über oder zwischen mehreren Grenzwerten positioniert hat.
Wichtig: Range-Optionen werden immer dann von Anlegern eingesetzt, wenn für den Kurs eines Basiswerts ein Seitwärtstrend erwartet wird und die Volatilität perspektivisch abnimmt.
Um verschiedene Handelsszenarien zu simulieren und Kurskorridore abzudecken, gibt es mehrere Arten von Range-Optionsscheinen. Jeder Typ hat eine eigene Ausgestaltung und kreiert für das zugrundeliegende Termingeschäft ein spezifisches Chance-Risiko-Profil.
Bottom-up und Top-down
Bei der ersten Variante errechnet sich die Rendite aus den überschrittenen Grenzmarken ober- und unterhalb eines Basiswerts. Ziel ist der Ausbruch des Kurses aus der Range.
Für jeden Tag, an dem die Kursentwicklung des Basiswerts über dem vereinbarten Grenzwert liegt, erhält der Käufer des Optionsscheins einen festgelegten Betrag. Hierbei spricht man von bottom-up. Umgekehrt verhält es sich, wenn der Kursverlauf den Basiswert unterschreitet. In dem Fall ist von einem top-down die Rede.
Single Range
Bei einem Optionsschein, dessen Emissionsbedingungen eine single range vorsehen, ist es entscheidend, dass der Kurs des Basiswerts innerhalb der Bandbreite verläuft. Innerhalb der Bandbreite bedeutet, dass der Kurs nicht den unteren oder den oberen Grenzwert schneidet.
Gelingt das Pendeln zwischen den beiden Grenzmarken, wird dem Anleger ein fester Betrag gutgeschrieben.
Dual Range
Solange sich der Kurs eines Basiswerts innerhalb eines festgelegten Korridors bewegt, erhält der Käufer für jeden dieser Tage einen festen Betrag gutgeschrieben. Umgekehrt gilt jedoch: Verlässt der Basiswert den Korridor, wird dem Anleger ein fester Betrag abgezogen.
Der Auszahlungswert errechnet sich schließlich aus der Subtraktion von Plus- und Minustagen. Sollten die Minustage am Ende überwiegen, besteht keine Nachschusspflicht für den Käufer.
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